Verant­wortlich für den Inhalt:

HM business travel GmbH
Friedrichstr. 51
42105 Wuppertal

Geschäftsführer: Marc Hasenack
Sitz: Wuppertal
Amtsgericht: Wuppertal HRB 31282
USt-ID: DE 814047927

Telefon: +49(0)202-384848-0
Telefax: +49(0)202-384848-22
E-Mail: info@hm-businesstravel.com

Allgemeine Geschäfts­bedingungen der HM business travel GmbH

1. Abschluß des Beherbergungsvertrages

Der Beherbergungsvertrag zwischen der HM business travel GmbH (im Folgenden HM business travel genannt) und den Kunden kommt durch schriftliche Bestätigung der HM business travel zustande.

2. Vertragsinhalt

2.1. Der Kunde und HM business travel schließen einen auf die Bereitstellung von Unterkunft und/oder Verpflegung gerichteten Beherbergungsvertrag mit dienst-/geschäftsmäßiger Natur über Unterkünfte einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen, die von HM business travel in eigenem Namen und für eigene Rechnung für den Kunden beim Beherbergungsgewerbe reserviert und/oder gebucht werden. Die Abrechnung der Vergütung für die damit einhergehenden Leistungen von HM business travel aus Anbahnung, Eingehung und Durchführung aus solchen Reservierungen/Buchungen für den Kunden erfolgt ausschließlich
durch bzw. über HM business travel.

2.2. Der Kunde und/oder Beherbergungsgast ist verpflichtet, die von HM business travel im eigenen Namen und Auftrag beim Beherbergungsgewerbe gebuchten/reservierten Zimmer zum bestellten Zeitpunkt/Zeitraum zu übernehmen und die dafür mit HM business travel vereinbarten Vergütungen an HM business travel zu bezahlen.

2.3. Der Umfang der vertraglich zu erbringenden Leistungen ergibt sich grundsätzlich aus der verbindlichen und von HM business travel bestätigten Buchung. Änderungen und Nebenabreden, die den Umfang der Leistungen betreffen, bedürfen der schriftlichen
Bestätigung durch HM business travel.

3. Zahlungskonditionen

3.1. Die von HM business travel mit dem Kunden vereinbarten und berechneten Preise sind Endpreise welche seit dem 18.12.2019 einer Sonderregelung nach §25 UStG. (Art. 306 ff. MwStSystRL) unterliegen. Ein Steuerausweis für bestimmte Leistungen ist nicht möglich (§14a Abs.6 UStG.). Sollte sich aufgrund Verwaltungsanweisungen herausstellen, das HM business travel nicht der Margensteuer nach §25 UStG. sondern der Regelbesteuerung unterliegt, werden die Rechnungen entsprechend berichtigt.

3.2. Die in der verbindlichen und von HM business travel bestätigten Buchung festgelegten Teilzahlungen sind fristgemäß vom Kunden zu erbringen. Die Frist ist nur gewährt, wenn der Rechnungsbetrag bei HM business travel spätestens am Tage des Fristablaufes eingeht. Vor Inanspruchnahme der Leistung erstellt HM business travel eine Endrechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen vom Kunden nach Rechnungserhalt an HM business travel zu zahlen.

3.3. Kommt der Kunde mit dem Ausgleich einer vereinbarten Teilzahlung oder einer sonstigen vereinbarten Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist HM business travel berechtigt, nach vorheriger Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung von einer Woche vom
Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

3.4. Unsere Rechnungen erhalten Sie auf elektronischem Wege via E-Mail.

4. Preise

4.1. HM business travel ist berechtigt, die in der bestätigten Buchung vereinbarten Preise im Falle der Erhöhung der Beherbergungskosten durch das Beherbergungsgewerbe, bei dem HM business travel für den Kunden die Buchung getätigt hat, in dem Umfang zu erhöhen, wie sich die Erhöhung der Beherbergungskosten auf das gebuchte Zimmerkontingent auswirkt, wenn zwischen Buchung des Kunden und dem Zeitpunkt der Leistungserbringung mehr als 4 Monate liegen.

4.2 HM business travel verpflichtet sich den Kunden bei einer nachträglichen Änderung des Preises oder Änderung einer wesentlichen Leistungspflicht unverzüglich darüber zu unterrichten. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 15 % pro Kalenderjahr, so ist der Kunde berechtigt ohne Kosten vom Vertrag zurückzutreten, oder die Bereitstellung eines gleichwertigen Zimmers zu verlangen, wenn es der HM business travel möglich ist, eine gleichwertige Leistung ohne Aufpreis für den Kunden aus Ihrem Programm anzubieten.

4.3 Unverzüglich nach Mitteilung der Preiserhöhung oder der erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung hat der Kunde sich darüber schriftlich gegenüber der HM business travel zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder die Bereitstellung eines vergleichbaren Hotelzimmers verlangt.

5. Kündigung, Stornierung, Rücktritt

5.1. Der Kunde kann bis zum Beginn des Aufenthaltes (Tag der Anreise) vom Vertrag zurücktreten.

5.2. Jede Kündigung, Stornierung, Rücktritt hat schriftlich gegenüber HM business travel zu erfolgen. Der Wunsch oder die Aufforderung, einen geschlossenen Vertrag zu stornieren, steht der Rücktrittserklärung gleich.

5.3. Tritt der Kunde vom Beherbergungsvertrag zurück, oder nimmt er die vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch, so ist HM business travel berechtigt, pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Buchungen und damit
zusammenhängenden Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der pauschalierten Rücktrittskosten bemisst sich nach dem gewöhnlich zu erwartenden entgangenen Gewinn abzüglich der ersparten Aufwendungen der HM business travel.

5.3.1. Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen bei Rücktritt
bis 12 Monate vor Anreise 15% des Gesamtpreises,
bis 06 Monate vor Anreise 30% des Gesamtpreises,
bis 03 Monate vor Anreise 60% des Gesamtpreises,
danach 100% des Gesamtpreises.

5.4 Nimmt der Kunde die Leistungen nicht in Anspruch, oder tritt er aus Gründen, die nicht von HM business travel zu vertreten sind, am Tage des Buchungsbeginns (Tag der Anreise) vom Vertrag zurück, so behält HM business travel den vollen Vergütungsanspruch.

5.5. HM business travel kann vor Anreise des Kunden zum Buchungszeitraum vom Beherbergungsvertrag schadlos auch ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten, wenn die vereinbarte Leistung dadurch unmöglich wird, dass der Beherbergungsbetrieb, bei dem HM business travel für den Kunden eine Buchung vorgenommen hat, seinen Geschäftsbetrieb eingestellt hat, aufgrund höherer Gewalt (Brand, Unwetter, Streik etc.) der Beherbergungsbetrieb die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, oder aus Gründen, die HM business travel nicht zu vertreten hat, der Beherbergungsbetrieb die vereinbarten Leistungen nicht erbringen will oder kann.

5.6. HM business travel behält sich in Fällen gem. Ziffer 5.5. vor, dem Kunden einen gleichwertigen Beherbergungsbetrieb anzubieten, wenn HM business travel in der Lage ist, einen solchen Beherbergungsbetrieb ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.

5.7. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages aus wichtigen Gründen bleibt dem Kunden und HM business travel unbenommen.

5.8. Wichtige, zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung berechtigende Gründe sind nur solche, die ihre unmittelbaren Ursachen in den vertraglichen Parteien haben und/oder in persönlicher oder sachlicher Hinsicht so schwerwiegender Natur sind, dass dem
Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung aller wechselseitigen Interessen die Einhaltungen oder Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Allein im Geschäfts- oder Unternehmensbereich einer Partei liegende Gründe, insbesondere die persönliche oder geschäftliche Verhinderung, rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung nicht.

6. Haftung, Verzug, Ersatzansprüche, Höhere Gewalt

6.1. HM business travel haftet dem Kunden nicht für Schlecht-, Minder- oder Nichtleistungen des Beherbergungsunternehmens. Im Fall vorzeitiger Abreise des Kunden oder der durch seine Bestellung begünstigten Personen haftet der Kunde HM business travel für alle daraus entstehenden Schäden; dem Kunden eingeräumte Sonderkonditionen (zum Beispiel Ermäßigungen) werden dann hinfällig.

6.2. Die HM business travel haftet ihren Kunden nicht für Schäden, welche durch deren Erfüllungsgehilfen, der Beherbergungsunternehmen, entstehen.

6.3. Dies gilt nicht für Schäden, welche aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder auf grob fährlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen des Erfüllungsgehilfen entstehen. Die HM business travel begrenzt im Falle von Verletzungen
des Körpers, Leben und Gesundheit die Haftung auf einen Betrag in Höhe von 50.000,00 € je Einzelfall.

6.4. Tritt HM business travel gemäß Ziffer 5.4. vom Beherbergungsvertrag zurück und kann HM business travel keinen adäquaten Beherbergungsbetrieb anbieten, oder erfolgt durch den Kunden eine fristlose Kündigung aus wichtigen Grund gemäß Ziffer 5.5, werden alle bis dahin geleisteten Zahlungen von HM business travel an den Kunden zurückgezahlt.

6.5. Sofern der Kunde für sich und/oder Dritte (zum Beispiel Geschäfts- oder Betriebsangehörige) den Buchungs-/Reservierungsvertrag mit HM business travel schließt, so hat er HM business travel spätestens 2 Wochen vor dem Anreisetag (1.Buchungs- /Reservierungstag) eine Liste mit allen Namen derjenigen Personen zu übermitteln, für die die von HM business travel beim Beherbergungsunternehmen vorgenommenen Buchungen/Reservierungen Gültigkeit haben sollen. Kommt es infolge nicht rechtzeitiger Übermittlung dieser Liste beim Beherbergungsunternehmen zu Nicht- oder Fehlbelegungen,
so entfällt jede Haftung von HM business travel gegenüber dem Kunden, ohne dass dadurch die vereinbarte Zahlungspflicht des Kunden gegenüber HM business travel berührt wird.

6.6. Reklamationen oder sonstige Beanstandungen des Kunden, die das Beherbergungsunternehmen betreffen, sind HM business travel vom Kunden binnen zwei Wochen schriftlich mit Eingang mit HM business travel nach Beendigung des Aufenthaltes
(ab Tag der Abreise) mitzuteilen. Sollte der Kunde die 2-Wochenfrist versäumen, so ist jegliche Gewährleistung der HM business travel, ausgeschlossen.

6.7. Keine Partei haftet für einen Schaden oder eine Leistungsverzögerung, die auf einem Geschehnis beruht, dass von ihr vernünftigerweise weder kontrolliert oder beeinflusst werden konnte, insbesondere Geschehnisse wie Krieg, Aufstände, Explosionen, Feuer, Naturkatastrophen (z.B. Erdbeben, Tsunamis, Überschwemmungen, Blitzeinschläge, Stürme), Luftverunreinigungen, politische oder wirtschaftliche Sanktionen, Unfälle, Streiks (außer denen von Arbeitnehmern der zur Leistung verpflichteten Partei), Boykotte, Sabotage, Epidemien, Pandemien, Seuchen, Beachtung geltenden (zwingenden) Rechts oder Beachtung von Entscheidungen von Gerichten oder staatlichen Organen wie Gerichten, Behörden und ähnlichen Institutionen, es sei denn die jeweilige Partei hätte ein solches Geschehnis oder dessen Folgen mit einem geeigneten Notfall- oder Katastrophenvorsorgeplan verhindern oder abmildern können („HÖHERE GEWALT“).

6.8. Eine Partei, die sich auf diese Klausel beruft, muss der anderen Partei unverzüglich eine schriftliche Benachrichtigung mit den genauen Umständen der Höheren Gewalt zukommen lassen („FORCE-MAJEURE-BENACHRICHTIGUNG“).

6.8.1. Beide Parteien sind verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die die Ausübung der Höheren Gewalt auf die zu erbringende Leistung der entsprechenden Partei mildern, insbesondere sind die Parteien verpflichtet, unverzüglich faire und angemessene Änderungen und Anpassungen des Vertrages zu verhandeln und zu vereinbaren, dem ursprünglichen wirtschaftlichen Ziel und seinem Geist entsprechend („Änderungsvereinbarung“).

6.9. Sollten die Parteien nicht innerhalb von 90 Tagen nach Zustellung der ersten Force-Majeure-Benachrichtigung eine Änderungsvereinbarung erzielen, ist jede Partei zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn die Höhere Gewalt noch andauert und die Leistung aus diesem Vertrag nicht erbracht werden kann; diese Kündigung hat sofortige Wirkung. Es verbleibt dann bei der in Abs. 1 Satz 1 beschriebenen Rechtsfolge.

6.9.1. Im Falle von Seuchen, Epidemien und Pandemien ist die betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung der Pandemie von der Verpflichtung zur Leistung befreit, wenn ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist.

7. Salvatorische Klausel , Erfüllungsort, Gerichtsstand

7.1 Sollte einer der vor anstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

7.2 Gerichtsstand für Vollkaufleute, Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Wuppertal.

7.3 Für alle vorgenannten Streitigkeiten gilt die Anwendung deutschen Rechts als vereinbart.